Das „Meister-Bafög“ (AFBG)

Das "Meister-BAföG" heißt eigentlich Aufstiegs­fortbildungs­förderungs­gesetz oder kurz: AFBG. Es unterstützt finanziell die berufliche Aufstiegsfortbildung u.a. von Handwerkern. Dazu gehören auch Meisterkurse und Lehrgänge mit vergleichbarem Abschluss. Die finanzielle Förderung wird Ihnen als Darlehen gegeben, dass bei erfolgreichem Abschluss teilweise erlassen wird. Das „Meister-Bafög“ soll den Schritt in die Selbstständigkeit und zur Existenzgründung erleichtern. Voraussetzung für das Meister-Bafög ist, dass Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder einen vergleichbaren Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.

Wenn Sie bei uns an einem Meister-Kurs oder einem ähnlichen Fortbildungslehrgang teilnehmen wollen, dann informieren Sie sich bitte, ob ein Meister-Bafög für Sie infrage kommt.