Bildungsscheck NRW

Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) im individuellen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen (im Besonderen von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen) sowie im betrieblichen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben.

Der Bildungsscheck soll Personen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Durch gut qualifizierte Beschäftigte sollen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck, zu den Förderkonditionen und der Beantragung finden Sie hier ».

Das Wichtigste im Überblick:

Wer wird gefördert?

Den individuellen Bildungsscheck erhalten Personen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten. Vor allem Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 80.000 Euro) können einen Bildungsscheck erhalten.

Der betriebliche Bildungsscheck ist zum 31.12.2023 eingestellt worden. 

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Das Angebot individueller Bildungsschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.

Wie wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Teilnehmende einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch max. 500 Euro pro Bildungsscheck. Die restlichen Kosten tragen die Einzelpersonen selbst.

Pro Kalenderjahr können Einzelpersonen je einen Bildungsscheck erhalten.

Wie erhält man den Bildungsscheck NRW?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen ausgegeben. Als zugelassene Beratungsstelle bietet die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf Beratungen in Rheine, Beckum und Warendorf an.

Die Beratung muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung  (mindestens einen Tag zuvor) erfolgen. Um eine vorherige Anmeldung bzw. Terminvereinbarung wird gebeten. Hier erfolgt auch die Klärung, welche Unterlagen zu dem Beratungstermin mitgebracht werden sollen.

Eine reine Online-Beantragung des Bildungsschecks NRW ist bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf nicht möglich. Informationen zur Online-Beantragung finden Sie hier.

Weitere Beratungsstellen in NRW findet man hier.

» Info-Flyer Bildungsscheck NRW

Ihre Ansprechpartnerinnen
für die Bildungsscheck-Beratung

Nicole Kraft
Ulrike Lange
Cornelia Schröer

T 05971 4003-3232

bildungsscheckberatung@kh-st-waf.de