Schulungsangebote für Schweißen

Fügen, Trennen, Beschichten – eine Schweißerausbildung bedeutet hohes Handwerkskönnen und hervorragende Fachkenntnisse. Für alle metallverarbeitenden Betriebe sind solche Fachleute unverzichtbar.  Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf bildet in verschiedenen Schweißverfahren nach den Richtlinien des DVS aus. Unsere Lehrgänge finden in den vom DVS anerkannten Kursstätten in den BildungsCentren in Rheine und Beckum statt.

Schweißverfahren

Wir bilden in verschiedenen Schweißverfahren aus.
Die einzelnen Verfahren sind in mehrere Ausbildungsstufen unterteilt. Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine individuelle Schweißerausbildung entsprechend Ihren Vorkenntnissen und den Anforderungen Ihres Betriebes oder Arbeitsumfeldes.

Das Gasschmelz-Schweißen wird hauptsächlich zum Verbinden von Rohren aus unlegierten und niedriglegierten Stählen eingesetzt.

 

Das Lichtbogenhandschweißen
ist eine Schweißtechnik, die im Verbinden von Werkstoffen mit Hilfe eines elektrischen Lichtbogens von hoher Temperatur und Zusatzwerkstoff, der von der Elektrode abschmilzt, besteht. Der Elektrodenhalter wird dabei von Hand geführt.

Das MSG-Schweißen (MIG / MAG) ist ein Lichtbogenschweißverfahren, bei dem eine endlose Drahtelektrode unter einer Schutzgasabdeckung abschmilzt. Das Verfahren zeichnet sich durch vielseitige Einsatzmöglichkeiten in Bezug auf Werkstoff, Mechanisierungsgrad und Schweißposition aus. Das MIG/MAG-Schweißen ist ein besonders flexibles Schweißverfahren. Es kann an allen Konstruktionswerkstoffen, wie un- und niedriglegiertem Stahl, nichtrostendem Stahl, Aluminium und seinen Legierungen und einigen anderen Nichteisenmetallen angewandt werden.

  • MIG-Schweißen steht für Metallschweißen mit inerten d.h. inaktiven Gasen. Beim MIG-Schweißen gehen die Gase mit dem Werkstück keine Verbindung ein.
  • MAG-Schweißen für Metallschweißen mit aktiven Gasen. Hier werden Gasgemische aus Argon, Kohlenstoffdioxid und/oder Sauerstoff als Schweißschutzgas verwendet.

 

 

Das WIG-Schweißen ist eine Schweißtechnik, die besonders für das Schweißen von hoch legierten Werkstoffen und dem teilmechanisierten Schweißen von Aluminium und anderen Nichteisen-Metallen einen großen Stellenwert in der industriellen Fertigung besitzt.

Info / Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne:

  • DVS-Schweißkursstätte Beckum
    T 05971 4003-4980
  • DVS-Schweißkursstätte Rheine
    T 05971 4003 4910

Die Schweißerausbildung und die Prüfungen sind nach Terminvereinbarung jederzeit möglich und können auch im Auftrag der Agentur für Arbeit oder Jobcenter durchgeführt werden.  Auch einen Bildungsgutschein können Sie dafür einlösen.

Schulung und Qualifizierung

Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf bildet in verschiedenen Schweißverfahren nach den Richtlinien des DVS aus. Unsere Lehrgänge finden in den vom DVS anerkannten Kursstätten in den BildungsCentern in Rheine und Beckum statt.

Die DVS®-IIW/EWF 1111 Richtlinie  bietet eine Kombination von umfassender fachkundlicher und praktischer Ausbildung einschließlich Schweißerprüfungen. Durch ein feinstufiges Unterteilen der DVS®­EWF-Lehrgänge können die Lehrgangsabschnitte und der Schulungsumfang praxisgerecht gewählt werden. Dadurch ermöglichen wir eine individuelle Schweißerausbildung entsprechend den Vorkenntnissen und den Anforderungen des Betriebes oder Arbeitsumfeldes.

Die Ausbildungsstufen der einzelnen Lehrgänge können jeweils mit einer Schweißerprüfung nach  DIN ISO EN 9606 abgeschlossen werden. Auch die in der Regel nach drei Jahren notwendige Wiederholungsprüfung kann ebenfalls in den DVS-Kursstätten der Kreishandwerkerschaft abgelegt werden.

Die Schweißerausbildung, die halbjährlichen Arbeitsproben und die Prüfungen sind in Tagesform und berufsbegleitend nach Terminvereinbarung möglich.

Sonderschulungen

Es werden Sonderschulungen zur Prüfung nach DIN EN ISO 9606-1 und DIN EN ISO 9606-2 in folgenden Schweißverfahren angeboten:

  • Gasschweißen
  • Lichtbogenhandschweißen
  • Metall-Schutzgasschweißen
  • Wolfram-Schutzgasschweißen

 

Preisliste (gültig bis 29.02.2024)

Preisliste (gültig ab 01.03.2024)

Teilnahmebedingungen für DVS-Firmenschulungen

 

Eine Schweißer-Ausbildung bedeutet hohes Handwerkskönnen und hervorragende Fachkenntnisse. Für alle metallverarbeitenden Betriebe sind solche Fachleute unverzichtbar, denn die Qualitäts- und Sicherheitsmaßstäbesind beim Schweißen sehr hoch.

Ausbildungsinhalte:

  • Wir ermitteln Ihren Kenntnisstand
  • Sie werden unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Eignung praxisbezogen unterwiesen.
  • Nach Ermittlung Ihrer persönlichen Eignung und einer individuellen Beratung können Sie sich in den Verbindungsprozessen
    - Gasschmelzschweißen (G)
    - Lichtbogenhandschweißen (E)
    - Metallschutzgasschweißen (MIG, MAG)
    - Wolfram-Schutzgasschweißen (WIG)
    qualifizieren bzw. schulen lassen.

Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine individuelle Schweißerausbildung entsprechend Ihren Vorkenntnissen und den Anforderungen Ihres Betriebes oder Arbeitsumfeldes. Die Ausbildungsstufen der einzelnen Lehrgänge können jeweils mit einer Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606 abgeschlossen werden.
Auch die in der Regel nach drei Jahren notwendige Wiederholungsprüfung kann in den DVS-Kursstätten der Kreishandwerkerschaft abgelegt werden.

Beginn und Dauer

Die Dauer dieser Qualifizierung wird individuell festgelegt - maximal bis 6 Monate. Die Schulung kann in Vollzeit- oder Teilzeit erfolgen.  Der Beginn der Qualifizierung ist auf Anfrage und Abstimmung jederzeit möglich.

Förderung

Voraussetzung für eine Teilnahme ist ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters oder die Finanzierungszusage eines anderen Kostenträgers (Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, o. ä.).
Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder an einen der anderen oben genannten Kostenträger.

 

 

Mit der Qualifizierungsmaßnahme „Montageschweißer/in“ in mit Erwerb der Führerscheinklasse B schaffen wir ein Angebot, bei dem der Führerschein eine unabdingbare Voraussetzung ist für die Ausübung Ihres Berufes ist. Für Montageschweißer/innen ist die Mobilität von großer Bedeutung, da sie ständig auf wechselnden Baustellen unterwegs sind und der öffentliche Nahverkehr in der ländlichen Gegend nicht ausreichend gut ist, um die potentiellen Arbeitsplätze zu erreichen.

Ausbildungsinhalte

  • Erwerb von Schweißerprüfungen in den  Schweißverfahren
    - E-Hand (Lichtbogenhandschweißen) oder
    - MAG (Metallschutzgasschweißen)
    Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Eignung werden in einem der o.g. Schweißverfahren praxisbezogen unterwiesen.
  • Erwerb der Führerscheinklasse B in Kooperation mit einer Fahrschule

Dauer

Die Dauer hängt von dem jeweiligen Schweißverfahren ab. Es wird mit Ihnen ein individueller Schulungsplan erstellt, der die Zeiten der Schweißer-Qualifizierung als auch die Theorie- und Praxisteile im Rahmen des Führerscheinerwerbs abdeckt.

Zielgruppe

  • Schweißer/-innen
  • Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
  • Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter

Voraussetzungen

  • Erfahrungen im Bereich der Metallbearbeitung sind wünschenswert
  • Erfüllung der allgemeinen und gesundheitlichen Voraussetzungen zum Erwerb der Führerscheinklasse B
  • Sie dürfen noch nicht im Besitz der Führerscheinerlaubnisklasse B sein.

Förderung

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters oder die Finanzierungszusage eines anderen Kostenträgers (Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, o. ä.).
Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder einen der oben genannten Kostenträger.

 

 

Auch die Schweißtechnik ist für einige handwerkliche Ausbildungsberufe Lehrinhalt eines verbindlichen Lehrgangs der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung:
In folgenden Ausbildungsberufen des Handwerks erfolgen Schweiß-Lehrgänge in den DVS-Werkstätten der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf:

Anlagemechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Fachbezogenes Gasschweißen (IH8/03):
    2. Ausbildungsjahr, 2 Arbeitswochen

Metallbauer/in

  • Fügen und Umformen - Metall-Schutzgasschweißen MAG-ST (G-FUE/04): ab 1. Ausbildungsjahr, 1 Arbeitswoche
  • Fügen und thermisches Trennen - Elektro-Handschweißen (FUE1/04):
    ab 2. Ausbildungsjahr, 1 Arbeitswoche
  • Schutzgasschweißen (FUE2/04): ab 2. Ausbildungsjahr, 1 Arbeitswoche
  • Fügen und Richten - Metall-Schutzgasschweißen MAG (MAG/10):
    ab 2. Ausbildungsjahr, 1 Arbeitswoche

Feinwerkmechaniker/in

  • Schutzgasschweißen MAG-ST (FUE3/04):
    ab 2. Ausbildungsjahr, 1 Arbeitswoche

Schweißerprüfungen der europäischen Normung nach DIN EN ISO 9606-1 und DIN EN ISO 9606-2

Zweck der Schweißerprüfungen:
Sicherung der Güte von Schweißarbeiten

Anwendungsgebiet:
Für Schweißungen von Hand nach den Verfahren G, E, MAG, MIG und WIG an Bauteilen aus Stahl (nach DIN EN ISO 9606-1) oder aus Aluminium (DIN EN ISO 9606-2),  zum Beispiel an Tankbauten, Rohrleitungen, Dampfkesseln, Behältern, Hochbauten, Schiffbauten, Brückenbauten, Schienen- und Wasserbauten und Straßenfahrzeugen verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle
oder der Auftraggeber den Einsatz geprüfter Schweißer.

Umfang:
Die Prüfung erstreckt sich auf die Handfertigkeit und die Fachkenntnisse
der Schweißer.

Gültigkeitsdauer:
Die Schweißerprüfung hat in der Regel (nach DIN EN ISO 9606-1) eine maximale
Gültigkeit von 3 Jahren. Diese Gültigkeit muss alle sechs Monate für die folgenden sechs Monate durch die Schweißaufsichtsperson, den Prüfer oder die Prüfstelle bestätigt werden.
Auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung wird bescheinigt, dass:

  • der Schweißer regelmäßig schweißt; (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig)
  • der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt;
  • das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 3 Jahre ist nur möglich, wenn dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der von dem Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z.B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen.

Bei der Durchführung der praktischen Prüfungen ist zu beachten:

  • Das Schweißen der Prüfstücke muss vor dem Prüfer, der Prüfaufsicht oder Prüfstelle erfolgen.
  • Die Prüfstücke sind zu kennzeichnen.
  • Es ist nach schriftlicher Schweißanweisung zu schweißen.
  • Die Zeit zum Schweißen soll den üblichen Fertigungsbedingungen entsprechen.
  • Alle Prüfstücke müssen in der Wurzel- und in der Decklage eine Schweißunterbrechung und eine Wiederansatzstelle aufweisen.