Plädoyer für das heimische Handwerk

Stellvertretender Kreishandwerksmeister zu Gast bei Bundeskanzlerin in Berlin

Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf macht sich auch in Berlin stark für die Belange des heimischen Handwerks. Bei seinem jüngsten Besuch in der Bundeshauptstadt nutzte der stellvertretende Kreishandwerksmeister Paul Laukötter die Gelegenheit, einen offenen Brief mit zentralen Forderungen des Handwerks an Bundeskanzlerin Angela Merkel zu überreichen. Wesentliche Belange sind ein Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge sowie der Schutz der Meisterpflicht in Deutschland.  

Gemeinsam mit Vertretern des Bundesverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz forderte der Vertreter der Kreishandwerkerschaft von der Bundesregierung die nötigen Rahmenbedingungen, um  um ein Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge zu schaffen. „Wir fordern den zügigen Abbau von Sprachbarrieren und unbürokratische Hilfen zur Beschäftigung von Flüchtlingen“, sagt Paul Laukötter, seines Zeichens Obermeister des Maler- und Lackierer-Innung Steinfurt und Landesinnungsmeister. Wer eine Berufsausbildung im dualen System in Deutschland absolviere, müsse im Anschluss ein mindestens zweijähriges Bleiberecht erhalten, so Paul Laukötter. Damit könnte die Regierung einen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels im Handwerk leisten.  

Weiteres wichtiges Thema des offenen Briefes ist der Schutz der Meisterpflicht im deutschen Handwerk. „Der Meisterbrief hat eine zentrale Bedeutung für die Ausbildung und den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagt Paul Laukötter. Zwar habe die Bundesregierung sich klar zum Erhalt des Meisterbriefes als Qualifikationserfordernis positioniert. Die Bestrebungen seitens der Europäischen Kommission, die Meisterpflicht als Zugangsbeschränkung abzuschaffen, seien aber noch aktuell. So fordert das hiesige Handwerk, dass sich die Bundesregierung dafür stark macht, dass die Frage von Reglementierungen von Berufen eine autonome Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten bleibt.  

Nachbesserungsbedarf sieht das heimische Handwerk auch bei der Frage von Folgekosten bei Baumängeln. So sieht ein Regelungsentwurf des Bundesjustizministeriums vor, die Frage mit dem Bauvertragsrecht zu verknüpfen. „Die Handwerksbetriebe dürfen aber nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktionsmängeln sitzen bleiben“, sagt der stellvertretende Kreishandwerksmeister. Gerade für kleine und mittlere Handwerksbetriebe sei diese Frage von zentraler Bedeutung.

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Paul Laukötter (l.), stellvertretender Kreishandwerksmeister, nutzte die Gelegenheit und überreichte gemeinsam mit den Kollegen des Bundesverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel.