Neuer Service: Datenschutz für Unternehmen | Externer Datenschutzbeauftragter

Am 25. Mai 2018 treten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Daraus ergeben sich für alle Betriebe neue Verpflichtungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Deren Nichtbeachtung kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern birgt auch die Gefahr in sich, wegen Verstößen abgemahnt zu werden.

Mit dem neuen Service-Angebot der KH Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH zum Datenschutz und Unternehmen und einem Externen Datenschutzbeauftragten, der in Kürze startet, möchten wir Sie unterstützen, diese rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen zu meistern.

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