Handwerkerbonus beibehalten

Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf weist die Kritik des Bundesrechnungshofs am sogenannten Handwerkerbonus entschieden zurück. „Aus Sicht unserer Mitgliedsbetriebe handelt es sich nicht um eine weitgehend ‚unwirksame Subvention‘, wie es der Bundesrechnungshof unlängst erneut erklärte“, sagt Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf. Vielmehr sei die Steuerermäßigung ein wichtiger Investitionsbonus für Verbraucher, der Aufträge in legale Bahnen lenke und damit Beschäftigung im heimischen Handwerk sichere. Hinzu komme, dass es endlich einmal ein relativ unkompliziertes Instrument ist, welches dem Verbraucher direkt nutzt.

Denn auch, wenn der Rechnungshof von „Mitnahmeeffekten“ ausgehe, bleibt festzuhalten, dass man schlicht nicht wisse, wie viele der vom Handwerkerbonus begünstigten Aufträge ohne diese Regelung nicht zustande kämen oder schwarz vergeben würden. „Auch müssen den steuerlichen Mindereinnahmen die zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben gegenübergestellt werden, die bei den Betrieben durch die Ausführung der Aufträge anfallen“, unterstreicht Tischner. „Legale Handwerksleistungen sorgen für Wertschöpfung, Beschäftigung und Einnahmen für den Staat“, so der Hauptgeschäftsführer. Würde man den Steuerbonus wieder abschaffen, wäre das ein fatales Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher. „Er ist ein Investitionsanreiz für die Verbraucher, der qualifizierte Aufträge an Handwerksunternehmen lenkt und Schwarzarbeit eindämmt.“ Seit Jahrzehnten setzt sich die Kreishandwerkerschaft für die Bekämpfung der Schattenwirtschaft ein. Bemühungen, die mit der diskutierten Abschaffung des Steuerbonus konterkariert würden, ist Tischner überzeugt. „Hier wird vorgeschlagen, ein funktionierendes System zu Lasten der Verbraucher abzuschaffen.“ Es gibt genügend andere Dinge die mit Sicherheit höher auf der Agenda der Bundesregierung stehen sollten, nennt der Hauptgeschäftsführer beispielsweise eine Reform der Sozialversicherungssysteme und somit weniger Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Nach den Daten des Bundesrechnungshofes nutzten 2024 rund zwölf Millionen Steuerzahler den Handwerkerbonus. Im Durchschnitt erhielten sie etwa 200 Euro zurück, in Summe erstatteten die Finanzämter 2,4 Milliarden Euro. Im Rahmen der 2006 eingeführten Regelung können Privathaushalte 20 Prozent der Arbeitskosten für Sanierungen, Renovierungen und Reparaturen steuerlich geltend mache - bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Ziel der Regelung ist es, das Handwerk zu stärken, die Auftragslage zu verbessern und Schwarzarbeit einzudämmen.

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KH-Hauptgeschäftsführer Frank Tischner spricht sich für die Beibehaltung des erfolgreichen Handwerkerbonus in der Steuererklärung aus.