Handwerk will keine Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Soli

Für Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf (KH) mit rund 2.300 angeschlossenen Mitgliedsbetrieben ist es ganz klar: „Der ‚Soli‘ muss zum 01.01.2021 komplett wegfallen.“

Für Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf (KH) mit rund 2.300 angeschlossenen Mitgliedsbetrieben ist es ganz klar: „Der ‚Soli‘ muss zum 01.01.2021 komplett wegfallen.“ Er wendet sich damit gegen die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz, die nur eine teilweise Abschaffung der 1991 eingeführten Abgabe für den wirtschaftlichen Aufbau im Osten der Republik vorsehen. Die obersten zehn Prozent der Steuerzahler, die mit dem höchsten Einkommen, sollen weiterhin ihren Beitrag leisten, „der“, wie Tischner anmerkt, „jetzt schon nur noch zu 20 % in die neuen Bundesländer fließt“.

Damit ist für ihn der Sinn des Solis sowieso hinfällig. „Der Aufbau Ost ist nach 30 Jahren als beendet zu sehen. Infrastrukturhilfen benötigen heute auch andere Regionen in Deutschland, und Zukunftsaufgaben wie der Klimaschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht aus dem Topf des Solidaritätszuschlages finanziert werden sollten.“ Besonders stört Tischner die Pauschalierung bei der Bestimmung, wer zu den oberen 10 % gehört, die weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen sollen. „Es trifft ja nicht nur den Vorstandsvorsitzenden eines DAX-geführten Konzerns mit einem Millionen-Jahresgehalt, sondern im großen Maße auch Handwerksunternehmen. Rund 80 Prozent der Betriebe im Handwerk sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Auch sie müssen bei der Entlastung durch den Wegfall des Solis adäquat berücksichtigt werden.“

Dass wirtschaftlich erfolgreiche Handwerksunternehmen benachteiligt werden, findet der KH-Hauptgeschäftsführer ungerecht, genau wie die Teilabschaffung einer Ergänzungsabgabe. Er begrüßt deshalb das Vorhaben des Zentralverbandes des deutschen Handwerks, die Pläne aus dem Finanzministerium hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungsrechtlich über-prüfen zu lassen. „Wer leistungsstark ist und Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft, verdient auch Solidarität und Gleichbehandlung“, so Tischner.

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