Corona-Krise bietet Chancen für berufliche Weiterbildung

Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaft und das Arbeitsleben kräftig durcheinandergewirbelt. „Lockdown“ und Kurzarbeit wurden für viele Unternehmen und deren Beschäftigte zur harten Realität.

„Diese Krise birgt aber auch Chancen, denn in dieser Zeit, in der viele Mitarbeitende nicht im gewohnten Umfang ihrer Beschäftigung nachgehen, können Unternehmen und Beschäftigte gezielt die Zeit für die berufliche Weiterbildung nutzen – natürlich mit passender Unterstützung.“ Darauf macht Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, aufmerksam.

Ende Mai ist das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ in Kraft getreten, dass das Ziel hat, die Weiterbildung und die Qualifizierung von Beschäftigten und Auszubildenden zu stärken und sie für die „Arbeit von morgen“ fit zu machen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise bietet das Gesetz gute Bedingungen, die durch die Kurzarbeit und Tätigkeitseinschränkungen erzwungenen Leerlaufzeiten und personellen Überkapazitäten in Kombination mit staatlicher Förderung für die berufliche Weiterbildung zu nutzen.

„Auch wenn die Unternehmen ihre Fachkräfte derzeit nicht wie gewohnt einsetzen können, werden deren Kompetenzen nach hoffentlich bald überwundener Krise dringend benötigt“, stellt Tischner mit Blick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel heraus und empfiehlt, die Möglichkeiten, die sich jetzt bieten, zu nutzen. „Die Vorteile sind offensichtlich. Die Betriebe geben ein starkes Signal der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden – gerade und vor allem in Krisenzeiten -, und binden die Beschäftigten stärker an das Unternehmen. Und durch die Weiterbildung für die Arbeit von morgen rüstet man sich für die Zukunft und verbessert damit Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.“

Den Blick nicht nur auf die aktuelle Krise haben, sondern auch auf die Zukunft schauen – das war dem Gesetzgeber wichtig. Damit Arbeitnehmer auch zukünftig in der Lage sind, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen, wurden deshalb Anreize geschaffen. So gibt es höhere Zuschüsse, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes Weiterbildungsmaßnahmen benötigt. Und damit mehr Beschäftigte von den verbesserten Förderbedingungen profitieren, wird die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt. Auch ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren soll es geben.

„In guten wirtschaftlichen Zeiten mit vollen Auftragsbüchern ist oftmals keine Zeit für die berufliche Weiterbildung, jetzt aber, wo es in vielen Betrieben manchmal ein Übermaß an unproduktiver Zeit gibt, bietet die Weiterbildung den Unternehmen die Chance, gestärkt aus der Krise herauszukommen“, erklärt der KH-Hauptgeschäftsführer, für den damit die Corona-Krise auch eine Zeit des Wandels ist, in der sich Betriebe weiterentwickeln können.

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