Bundesregierung kommt Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben entgegen

Die Hilfen des Bundes in der Corona-Krise haben wie eine Sinus-Kurve auf die kleinen Unternehmen und viele kleine Handwerksbetriebe gewirkt.

Zunächst froh und glücklich über die schnelle Hilfe, stellte sich heraus, dass das Land entsprechende Nachweise für die finanziellen Ausfälle in Folge der Corona-Krise verlangt. So war es in den Bund-Länder-Vereinbarungen verabredet. Was für viele Kleinunternehmen dann wie ein Schock wirkte war die Tatsache, dass zwar die Betriebskosten, nicht aber die Personalkosten bei der Abrechnung eine Rolle spielen durften. Die Folge dieses Verfahrens wären erhebliche Rück-forderungen gewesen, die viele Unternehmen vor neue Probleme gestellt hätten.

Der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Frank Tischner wandte sich darum an die Politik, um Veränderungen zu fordern. Der Bundestagsabgeordnete im Kreis Warendorf Bernhard Daldrup, der auch Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages ist, unterstützte die Zielsetzung, die auch in anderen Landesteilen hörbar wurde. Mittlerweile scheint sich eine konkrete Lösung anzubahnen. Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium streben eine Änderung der entsprechenden Vollzugregelungen an, die es den Ländern nach deren Ermessen ermöglichen soll, dass bei der Abrechnung der Hilfen auch die Personalkosten berücksichtigt werden können. Kommt diese Regelung in nächster Zeit, würden sich viele Rückforderungen zu viel gezahlter Corona-Hilfen erübrigen. Tischner und Daldrup sind froh, dass ihre Intervention mit dazu beigetragen hat, gerade den kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben besser helfen zu können.

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KH-Hauptgeschäftsführer Frank Tischner und der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup (Archivfoto) kündigen Verbesserungen bei der der Abrechnung der Corona-Soforthilfe an.