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Bildung

Die Ausbildung im Handwerk genießt weltweit wegen ihrer Leistungsfähigkeit einen ausgezeichneten Ruf. Wie gut das Handwerk aber ist, hängt ganz davon ab, dass fachliches Wissen und berufliches Können ständig den neuesten Anforderungen entsprechen.

Deshalb sind die Berufsausbildung und die Betreuung der Lehrlinge ganz wesentliche Aufgaben der Innungen und der Kreishandwerkerschaft. Im ständigen Kontakt mit den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben stellt die Kreishandwerkerschaft sicher, dass betriebliche nebst überbetrieblicher und schulischer Ausbildung - das sogenannte Duale System - aufeinander abgestimmt werden und sich bestmöglich ergänzen.

Die Innung kann selbst Vorschriften zur Lehrlingsausbildung erlassen, soweit die Handwerkskammer keine Regelung getroffen hat. Diese Vorschriften sind auch für Betriebe bindend, die nicht der Innung angehören. Vor Ort hält der Lehrlingswart Kontakt zu den Betrieben. Er hat auch die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrling und Ausbildendem zu vermitteln.